2 Jahre CPN Geräteschutz Basic Apple Watch bis 500€ (Der Preis beinhaltet 19% Versicherungssteuer)

9272-cae80f3e3ee5efd77c056f11c60abf57
39,00 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

   
Wie möchten Sie dieses Produkt erhalten?
  • Wählen Sie diese Option, wenn Sie die bestellen Artikel bei uns in der Baringstraße 6, 30159 Hannover selber abholen möchten. Die Öffnungszeiten sind Mo. bis Fr. von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Sa. von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Für Artikel die nicht am Lager sind erhalten Sie eine Benachrichtigung sobald die Bestellung zur Abholung bereit liegt. Bitte beachten Sie das zur Abholung ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden muss. Möchten Sie Ihre Bestellung nicht selber abholen, sondern durch eine dritte Person abholen lassen informieren Sie uns hierüber im Vorfeld da wir die Ware sonst nicht aushändigen können.
Erweiterung der Garantie auf 2 Jahre ab Kaufdatum, nur zusammen mit einem neuen Apple Watch... mehr
Produktinformationen "2 Jahre CPN Geräteschutz Basic Apple Watch bis 500€ (Der Preis beinhaltet 19% Versicherungssteuer)"
Erweiterung der Garantie auf 2 Jahre ab Kaufdatum, nur zusammen mit einem neuen Apple Watch Modell bis zu einem maximalen Kaufpreis von 500€. Nur zusammen mit einem neuen Hardware Produkt und nicht einzeln zu erwerben!

I. Produktinformation für die CPN Garantieverlängerung
Diese Produktinformation gibt einen Überblick zum Vertragsinhalt der CPN Garantieverlängerung (=Servicevertrag). Zusammen mit den beigefügten Allgemeinen Bedingungen (AB) ergibt sich der vollständige Servicevertrag.
1. Art des Servicevertrages
Gemäß dem Servicevertrag sorgt der in Punkt 5. angeführte Service- dienstleister dafür, dass die Funktionstüchtigkeit des vom Servicevertrag erfassten Gerätes des Serviceberechtigten durch Wiederherstellung im Servicefall während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
2. Servicegebühr & Servicefälle (siehe §§ 2 und 4 AB)
Die Servicegebühr ist abhängig von der Gerätegattung, sowie dem Kaufpreis des Gerätes und muss einmalig bei Vertragsabschluss bezahlt werden. Der Servicedienstleister übernimmt die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des vom Servicevertrag umfassten Gerätes inklusive mitverpacktem Originalzubehör im Servicefall. Servicefälle sind ausschließlich unvorhergesehen und plötzlich eintretende Gerätefehler durch:
• Konstruktionsfehler
• Materialfehler
• Herstellungsfehler
• Akkus (bei Leistungsverlust > 50%)
Eine gewerbliche Nutzung ist möglich, wenn das vom Hersteller für das entsprechende Gerät vorgesehen ist. Der Servicevertrag gilt weltweit.
3. Wann liegt kein Servicefall vor (siehe § 2 AB)
Kein Service erfolgt insbesondere bei Gerätefehlern
• durch Vorsatz
• durch einen Dritten
• durch höhere Gewalt oder durch Tiere
• infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Vorschrift des Herstellers
• aus Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Garantie oder Gewährleistung des Herstellers
• für die ein Dritter, etwa der Hersteller oder ein anderes Reparaturunternehmen haftet
Behoben wird nur der unmittelbare Fehler am Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) wird nicht gehaftet.
4. Pflichten des Serviceberechtigten im Servicefall (siehe § 5 AB)
Der Servicefall ist dem CPN-Händler, dem CPN-Kooperationspartner oder dem Servicedienstleister unter www.aqilo.com unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) nach dessen Eintritt und vor der Reparatur zu melden. Sämtliche Informationen, die für die Beurteilung des Servicefalles von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur Leistungsfreiheit führen.
5. Beginn und Ende des Servicevertrages, Verkäufer, Servicedienstleister (siehe § 4 AB)
Der Servicevertrag beginnt nach dem Kauf des Gerätes mit Zahlung der Servicegebühr an den Verkäufer und endet nach zwei, drei bzw. fünf Jahren.
Der CPN-Händler oder der CPN-Kooperationspartner, der auf der Rechnung des vom Servicevertrag umfassten Gerätes genannt ist, ist der Verkäufer des Servicevertrages. Er ist mit Teilen der Serviceabwicklung betraut.
Der Servicedienstleister ist die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, Firmenbuch Wien: FN 170057i, kontakt@aqilo.com, www.aqilo.com.
II. Allgemeine Bedingungen für die CPN Garantieverlängerung (AB)
Für die CPN Garantieverlängerung (=Servicevertrag) gelten die Bedingungen in der Produktinformation oben unter Punkt I. und diese Allgemeinen Bedingungen. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.
§ 1 Vom Servicevertrag umfasst
Vom Servicevertrag umfasst ist das bei einem CPN Händler oder einem CPN Kooperationspartner gekaufte, elektronische Gerät inklusive mitverpacktem Originalzubehör, für das gleichzeitig mit dem Kauf eine CPN Garantieverlängerung (=Servicevertrag) verkauft und gemeldet wurde. Nicht umfasst sind Wechseldatenträger, alle Arten von Software und Daten, Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien.
§ 2 Leistung im Servicefall
Der Servicedienstleister übernimmt nach seiner Wahl die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit oder den Austausch des vom Servicevertrag erfassten Gerätes inklusive mitverpacktem Originalzubehör im Servicefall. Servicefälle sind ausschließlich unvorhergesehen und plötzlich eintretende Gerätefehler durch:
a) Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers,
Keine Servicefälle: Der Servicedienstleister leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen kein Service (Reparatur) oder Ersatz für Geräte- fehler oder Schäden: durch Vorsatz; durch einen Dritten; durch grobe Fahrlässigkeit; durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers; für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunter- nehmen einzustehen hat bzw. haftet; durch Abnutzung oder Alterung; durch Serienfehler; durch Erdbeben und Kriege; durch Terror; die als kosmetische Schäden gelten wie z.B. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen, usw.; durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen, Verlieren, Dieb- stahl, Raub und Einbruch; durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle; durch alle Arten von Software und Daten.
Behoben wird nur der unmittelbare Gerätefehler am Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) wird nicht gehaftet.
§ 3 Leistungsumfang
Geleistet werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Arbeiten und Transporte, gestellt werden Ersatz-, Serviceteile sowie Wartungsmaterialien.
Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar, wird dieses durch ein technisch annähernd gleichwertiges Gerät ersetzt. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich. Der Altgerätewert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro abgelaufenem Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der Ersatzgerätepreis, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.B. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden.
Erhält der Serviceberechtigte im Zuge dieses Vertrages ein Austauschgerät so geht das defekte Gerät inklusive Zubehör in das Eigentum des Servicedienstleisters über.
§ 4 Servicegebühr, Abschluss des Servicevertrages, Beginn, Dauer und Ende des Servicevertrages;
Die Servicegebühren werden bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Der Servicevertrag kommt mit dem Kauf des Gerätes und Bezahlung der Servicegebühr zustande. Der Servicevertrag besteht aus diesen allgemeinen Bedingungen, der Produktinformation und der Originalrechnung über das vom Servicevertrag umfasste Gerät. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation ist deutsch.
Der Servicevertrag beginnt nach Bezahlung der Servicegebühr und endet nach zwei, bzw. drei Jahren.
§ 5 Pflichten vor und im Servicefall; keine Leistungspflicht
Der Serviceberechtigte hat das vom Servicevertrag umfasste Gerät auch während des Transportes ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen.
Der Serviceberechtigte hat bei Auftreten eines Servicefalles den CPN- Händler, dem CPN-Kooperationspartner oder dem Servicedienstleister unter www.aqilo.com den Servicefall unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme und vor jeder Reparatur, anzuzeigen; dem Servicedienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Servicefalles oder des Umfanges der zu erbringenden Leistung (Service) erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Servicefalles zu gestatten; vom Servicedienstleister angeforderte Belege beizubringen. Verletzt der Serviceberechtigte eine Pflicht nach § 5, so hat der Serviceberechtigte keinen Anspruch auf eine (Service-)Leistung.
Ebenso hat der Serviceberechtigte keinen Anspruch auf eine (Service-) Leistung, wenn der Serviceberechtigte arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Servicefall vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche des Serviceberechtigten aus dem Servicevertrag verjähren nach 6 Monaten.
Für den Servicevertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist deutsches Recht anzuwenden.
Druckfehler und Gebührenänderungen vorbehalten. Stand 01.10.2017.

Abbildungen ähnlich, zur Visualisierung mit dargestellte Zusatzprodukte (insbesondere auch Computer, Tablets oder Phones) sind nicht im Lieferumfang enthalten. Der Lieferumfang entspricht der Angabe des Herstellers. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Angegebene Verfügbarkeit entspricht dem Stand der momentanen Abfrage und stellt keine Verbindliche Zusicherung der Lieferbarkeit dar.

Weiterführende Links zu "2 Jahre CPN Geräteschutz Basic Apple Watch bis 500€ (Der Preis beinhaltet 19% Versicherungssteuer)"
Zuletzt angesehen