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Reverse Charge

Sofern Sie am Reverse Charge Verfahren teilnehmen möchten, haben Sie nach der Anmeldung die Möglichkeit, uns einen Nachweis über Ihre Gewerbetätigkeit (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) zur Verfügung zu stellen.

Unsere Mitarbeiter werden Ihre Unterlagen dann prüfen und Sie nach erolgreicher Verifizierung für das Reverse Charge Verfahren freischalten.

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